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   BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80   

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BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80 (https://dejure.org/1980,11802)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1980 - 3 StR 381/80 (https://dejure.org/1980,11802)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1980 - 3 StR 381/80 (https://dejure.org/1980,11802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein Handeln aus niedrigen Beweggründen - Antrieb zum Handeln aufgrund gefühlsmäßiger oder triebhafter Regung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80
    Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muß der Tatrichter sich vielmehr in aller Regel auch mit der Frage auseinandersetzen, ob der Täter in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (BGH bei Dallinger MDR 1974, 546/547 und bei Holtz MDR 1977, 460; BGH GA 1977, 235/236; BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Beschluß vom 2. April 1980 - 3 StR 130/80; ständige Rechtsprechung; vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 211 Rdn. 12).
  • BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80

    Mord - Niedriger Beweggrund

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80
    Ein Ausnahmefall, wie ihn die Rechtsprechung dann angenommen hat, wenn schlechterdings kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Handelns aus niedrigen Beweggründen bestehen konnte (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80 - und Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 02.04.1980 - 3 StR 130/80

    Voraussetzungen der Annahme eines niedrigen Beweggrundes - Rückschluss von der

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80
    Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muß der Tatrichter sich vielmehr in aller Regel auch mit der Frage auseinandersetzen, ob der Täter in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (BGH bei Dallinger MDR 1974, 546/547 und bei Holtz MDR 1977, 460; BGH GA 1977, 235/236; BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Beschluß vom 2. April 1980 - 3 StR 130/80; ständige Rechtsprechung; vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 211 Rdn. 12).
  • BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80

    Voraussetzungen des Vorliegens niedriger Beweggründe - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80
    Ein Ausnahmefall, wie ihn die Rechtsprechung dann angenommen hat, wenn schlechterdings kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Handelns aus niedrigen Beweggründen bestehen konnte (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80 - und Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 682/85

    Anforderungen an niedrige Beweggründe bei Tötung aus Wut und Verärgerung -

    Darüberhinaus ist jedoch für die Annahme des Mordmerkmals die Feststellung erforderlich, daß der Täter seine Antriebsregungen gedanklich erfassen und willentlich steuern konnte (BGH bei Dallinger MDR 1974, 546; BGH GA 1975, 306; 1977, 235; BGH Strafverteidiger 1983, 503; 1984, 72; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 764/76 -, vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80 - und vom 24. Juli 1984 - 1 StR 287/84 - BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 652/76 -, vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 - und vom 14. November 1980 - 3 StR 381/80; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 35 bis 37; Eser NStZ 1981, 383, 384 ff.).
  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen eines

    Denn demjenigen, der nicht in der Lage ist, seine Gefühlsregungen im Augenblick der Tat verstandesmäßig zu erkennen, oder, wenn er sie erkennt, sie mit seinem Willen zu steuern, kann die Niedrigkeit dieser Handlung, anders als die Handlung selbst, nicht zum Vorwurf gemacht werden (BGH, Beschluß vom 14. November 1980 - 3 StR 381/80).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 177/84

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens

    Sie knüpft vielmehr lediglich an die vom Schuldprinzip her gebotene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 211 Abs. 2 StGB an, nach der objektiv niedrige Beweggründe, bei denen gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, dem Täter nur vorgeworfen werden können, wenn er in der Lage war, diese Regungen gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH, Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80 - und Beschluß vom 14. November 1980 - 3 StR 381/80).
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